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   RG, 01.03.1934 - 2 D 126/34   

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https://dejure.org/1934,308
RG, 01.03.1934 - 2 D 126/34 (https://dejure.org/1934,308)
RG, Entscheidung vom 01.03.1934 - 2 D 126/34 (https://dejure.org/1934,308)
RG, Entscheidung vom 01. März 1934 - 2 D 126/34 (https://dejure.org/1934,308)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Beamter, der nicht selbst Besitz und Gewahrsam hat, wegen Anstiftung zur Amtsunterschlagung verurteilt werden? 2. Geht die für Beamte geltende Sondervorschrift des § 357 StGB. den allgemeinen Strafbestimmungen über Anstiftung vor?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 68, 90
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 28.10.1955 - 2 StR 171/55

    Kirchenrendant - § 246 StGB, Mitgewahrsam, Unterschlagung bei Einverständnis

    Zwar setzt nach der Rechtsprechung die Unterschlagung Gewahrsam des Täters voraus, und zwar Alleingewahrsam, weil Brach des Mitgewahrsams bereits Diebstahl ist (RGSt 68, 90; 72, 326; BGHSt 2, 317).
  • BGH, 22.04.1952 - 2 StR 657/51

    Zeitungspapierrollen - § 246 StGB aF (Gewahrsamserfordernis), Mittäterschaft nur,

    Das Reichsgericht hat in ständiger Rechtsprechung an dieser Voraussetzung als einem Tatbestandsmerkmal des § 246 StGB festgehalten (RGSt 19, 38; 53, 402; 68, 90; 72, 326).
  • BGH, 12.03.1954 - 1 StR 761/52

    Rechtsmittel

    Die in § 351 StGB erwähnten straferhöhenden Umstände sind ihm nur zuzurechnen, wenn auch ihm selbst die Führung der Bücher, Register oder Rechnungen oblag (RGSt 65, 102, 105 f; 68, 90; 75, 289),sei es auch nur durch Sichtvermerke oder Mitzeichnung (RG JW 1933, 1957; Urteil des Senats - 1 StR 469/51 vom 30. Oktober 1951).

    Die Verurteilung wegen Anstiftung zur schweren Amtsunterschlagung ist schließlich nicht haltbar, weil das Landgericht es unterlassen hat, die Anwendbarkeit des die Teilnahmevorschrift des § 48 StGB ausschließenden § 357 StGB zu prüfen (vgl RGSt 68, 90).

  • BGH, 12.03.1954 - 1 StR 312/53

    Rechtsmittel

    Täter der schweren Amtsunterschlagung nach § 351 StGB kann nur ein Beamter sein, der die Rechnungen, Register oder Bücher selbst führt oder mitführt (RGSt 67, 175, 178; 68, 90).

    Nach der übereinstimmenden; Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs muß vielmehr bei der Amtsunterschlagung ebenso wie bei der Unterschlagung nach § 246 StGB die Sache im Alleingewahrsam des Täters stehen (RGSt 19, 38; 53, 302; 68, 90; 72, 326; BGHSt 2, 317; BGH MDR 1954, 118).

  • BGH, 08.01.1952 - 1 StR 527/51

    Strafbare Handlung als eine mit Strafe bedrohte Handlung - Irrtum durch einen

    Danach hat ein Amtsvorgesetzter, der wissentlich geschehen lässt, dass ein Untergebener eine strafbare Handlung in Amt begeht, die auf diese strafbare Handlung angedrohte Strafe verwirkt.: diese Sondervorschrift geht den allgemeinen Bestimmungen über Anstiftung und Beihilfe vor (RGSt 67, 175; 68, 90).
  • BGH, 30.10.1953 - 3 StR 776/52
    Die Vorschrift geht also denjenigen über die Anstiftung und Beihilfe vor; sie wird ausschließlich angewandt, auch wenn die Voraussetzungen der §§ 48, 49 StGB gegeben sind (vgl RGSt 68, 90, [92]).
  • BGH, 24.02.1953 - 1 StR 721/52

    Rechtsmittel

    Der vom Landgericht angeführten Entscheidung RGSt 68, 90 ist nichts Gegenteiliges zu entnehmen.
  • LG Köln, 20.06.1953 - 24 Ks 1/52

    Befehl zur Erschiessung eines serbischen Zollbeamten wegen Verdachts des Mordes

    Denn § 357 Abs. 1 StGB ist eine Sondervorschrift, die selbst dann anzuwenden ist, wenn die Voraussetzungen der Haftung nach Teilnehmergrundsätzen an sich vorliegen (vgl. RGSt. 68, 90; Maurach, Deutsches Strafrecht, Besonderer Teil, 1952, S.560 unter IV B 1, S.561 unter IV B 2 c).
  • BGH, 01.12.1959 - 1 StR 552/59

    Rechtsmittel

    § 351 StGB enthällt keinen gegenüber § 350 StGB selbständigen Tatbestand, sondern nur die Strafbarkeit erhöhende Umstände (RGSt 65, 102, 103; 68, 90, 91).
  • BGH, 12.05.1955 - 3 StR 143/55

    Rechtsmittel

    Da der Gewahrsam bei der Unterschlagung ein strafbegründender Umstand ist, kann Mittäter nur sein, wer eigenen Gewahrsam an der Sache hat (RGSt 68, 90; 72, 327; BGHSt 2, 317 [318, 319]).
  • BGH, 15.01.1953 - 3 StR 686/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.10.1951 - 1 StR 397/51

    Erfassung von strafbarkeitsschärfenden Umständen i.R.v. § 351 Strafgesetzbuch

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